Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen filmrechtlichen Angelegenheiten. Dies

umfasst die Beratung zu Filmproduktionsverträgen, Drehbuchverträgen, Verfilmungsverträ-

gen, Mitwirkungsverträgen sowie zu persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen und die au-

ßergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten aus dem Bereich des

Filmrechts.