Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten. Dies um-

fasst die Beratung zu Testamenten, Erbverträgen, Stiftungen, Schenkungen, Testaments-

vollstreckungen und Nachlassverwaltungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche

Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung

zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit künstlerischen und kultu-

rellen Nachlässen.